Es folgen hier einige, unvollständige Anmerkungen zu praxisrelevanten
Fällen:
- Sie wollen die Virtuelle Zockhalle an jemanden anders weitergeben?
Kein Problem, dafür ist die Lizenz da.
- Sie wollen die Virtuelle Zockhalle in compilierter Form weitergeben?
Ebenfalls kein Problem, dafür ist die Lizenz da. Aber liefern sie
die Quelltexte mit.
- Sie wollen die Virtuelle Zockhalle unverändert oder in compilierter
Form als Download im Internet anbieten? Auch das ist kein Problem,
denn dafür ist die Lizenz da. Aber achten sie bitte darauf, dass diese
Weitergabe völlig frei von eingeblendeter oder mitgelieferter Werbung
erfolgt, denn eine Verbreitung mit Werbung wird durch die Lizenz ausgeschlossen.
- Sie wollen die Virtuelle Zockhalle für jemanden auf eine CD oder DVD
brennen und die Kosten für den Rohling zurückbekommen? Kein Problem,
das ist kein Entgelt, sondern eine Erstattung der Materialkosten.
Aber sie können keine Gebühr für ihre Dienstleistung verlagen, die
Kopie auf eine CD gebrannt zu haben.
- Sie haben jemanden eine Kopie der Virtuellen Zockhalle gegeben, und
dieser Jemand möchte ihnen freiwillig etwas zurückgeben, etwa ein
Pfund Kaffee, ein Glas Honig oder gar eine Banknote? Kein Problem,
denn das freie und freiwillige Geben und Nehmen wird von dieser Lizenz
nicht eingeschränkt und es ist von mir ausdrücklich erwünscht.
Handbuch für die Virtuelle Zockhalle von Elias Schwerdtfeger